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Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Neuhaus am Rennweg vom 29.04.2024

Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg hat in seiner letzten öffentlichen Sitzung in der auslaufenden Amtsperiode am 29.04.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Beschluss-Nr. 488/42/2024 vom 29.04.2024

 

Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg stellt auf der Grundlage des Berichtes des Kreisprüfungsamtes des Landratsamtes Sonneberg über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 vom 28.09.2023 sowie der Erledigung der im Prüfbericht genannten Textziffern gemäß Schreiben vom 31.01.2024 der Stadtverwaltung an die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Sonneberg sowie deren abschließender Bestätigung gemäß Schreiben vom 07.03.2024 das geprüfte Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 gemäß Anlage 1 fest.

 

 

 

Beschluss-Nr. 489/42/2024 vom 29.04.2024

 

Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg erteilt dem Bürgermeister auf der Grundlage des Berichtes des Kreisprüfungsamtes des Landratsamtes Sonneberg über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 vom 28.09.2023 sowie der Erledigung der im Prüfbericht genannten Textziffern gemäß Schreiben vom 31.01.2024 der Stadtverwaltung an die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Sonneberg sowie deren abschließender Bestätigung gemäß Schreiben vom 07.03.2024 für das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung.

 

 

 

Beschluss-Nr. 490/42/2024 vom 29.04.2024

 

Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg erteilt den Beigeordneten auf der Grundlage des Berichtes des Kreisprüfungsamtes des Landratsamtes Sonneberg über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 vom 28.09.2023 sowie der Erledigung der im Prüfbericht genannten Textziffern gemäß Schreiben vom 31.01.2024 der Stadtverwaltung an die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Sonneberg sowie deren abschließender Bestätigung gemäß Schreiben vom 07.03.2024 für das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung.

 

 

Hinweis zur öffentlichen Auslegung der Jahresrechnung 2020 der Stadt Neuhaus am Rennweg und des Schlussberichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020

 

Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg hat mit Beschlüssen Nr. 488/42/2024, 489/42/2024 und 490/42/2024 vom 29.04.2024 die Jahresrechnung 2020 der Stadt Neuhaus am Rennweg festgestellt und dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 erteilt.

 

Die festgestellte Jahresrechnung der Stadt Neuhaus am Rennweg für das Haushaltsjahr 2020 mit ihren Anlagen gemäß ThürKO und ThürGemHV, der Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 sowie die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnung 2020 und über die Entlastung des Bürgermeisters sowie der Beigeordneten liegen gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO in der Zeit vom 27.05.2024 bis 10.06.2024 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Die genannten Unterlagen werden darüber hinaus bis zur Feststellung der Jahresrechnung 2021 an gleicher Stelle zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

 

 

Beschluss-Nr. 491/42/2024 vom 29.04.2024

 

Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg stellt auf der Grundlage des Berichtes des Kreisprüfungsamtes des Landratsamtes Sonneberg über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 vom 30.11.2023 sowie der Erledigung der im Prüfbericht genannten Textziffern gemäß Schreiben vom 14.02.2024 der Stadtverwaltung an die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Sonneberg sowie deren abschließender Bestätigung gemäß Schreiben vom 07.03.2024 das geprüfte Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 gemäß Anlage 1 fest.

 

 

Beschluss-Nr. 492/42/2024 vom 29.04.2024

 

Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg erteilt dem Bürgermeister auf der Grundlage des Berichtes des Kreisprüfungsamtes des Landratsamtes Sonneberg über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 vom 30.11.2023 sowie der Erledigung der im Prüfbericht genannten Textziffern gemäß Schreiben vom 14.02.2024 der Stadtverwaltung an die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Sonneberg sowie deren abschließender Bestätigung gemäß Schreiben vom 07.03.2024 für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung.

 

 

 

Beschluss-Nr. 493/42/2024 vom 29.04.2024

 

Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg erteilt den Beigeordneten auf der Grundlage des Berichtes des Kreisprüfungsamtes des Landratsamtes Sonneberg über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 vom 30.11.2023 sowie der Erledigung der im Prüfbericht genannten Textziffern gemäß Schreiben vom 14.02.2024 der Stadtverwaltung an die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Sonneberg deren abschließender Bestätigung gemäß Schreiben vom 07.03.2024 für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung.

 

 

 

 

Hinweis zur öffentlichen Auslegung der Jahresrechnung 2021 der Stadt Neuhaus am Rennweg und des Schlussberichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021

 

Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg hat mit Beschlüssen Nr. 491/42/2024, 492/42/2024 und 493/42/2024 vom 29.04.2024 die Jahresrechnung 2021 der Stadt Neuhaus am Rennweg festgestellt und dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.

 

Die festgestellte Jahresrechnung der Stadt Neuhaus am Rennweg für das Haushaltsjahr 2021 mit ihren Anlagen gemäß ThürKO und ThürGemHV, der Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 sowie die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnung 2021 und über die Entlastung des Bürgermeisters sowie der Beigeordneten liegen gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO in der Zeit vom 27.05.2024 bis 10.06.2024 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Die genannten Unterlagen werden darüber hinaus bis zur Feststellung der Jahresrechnung 2022 an gleicher Stelle zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

 

 

 

 

Beschluss-Nr. 494/42/2024 vom 29.04.2024

 

  1. Es wird beschlossen, den Bestand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2023 in Höhe von insgesamt 2.542.457,03 Euro wie folgt zu verwenden:

     

a) Anlage als Termingeld mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit bei Sparkasse Sonneberg in Höhe von 1.000.000,00 Euro, wobei die monatlichen Zinserträge im Verwaltungshaushalt unter allgemeiner Finanzwirtschaft zu vereinnahmen sind, und

b)  Einsatz zur Kassenbestandsverstärkung in Höhe von 1.542.457,03 Euro.

 

  1. Es wird beschlossen, den Bestand der Sonderrücklage für Gebührenausgleich (Friedhöfe) zum 31.12.2023 in Höhe von insgesamt 113.455,67 Euro als Termingeld mit vierteljährlicher Kündigungsmöglichkeit bei der Sparkasse Sonneberg anzulegen. Die monatlichen Zinserträge sind im Verwaltungshaushalt in der kostenrechnenden Einrichtung „Friedhöfe“ zu vereinnahmen und sollen zur Erhöhung des Kostendeckungsgrades beitragen.

 

 

 

Beschluss-Nr. 495/42/2024 vom 29.04.2024

 

Es wird beschlossen, für die Ersatzbeschaffung eines Kommandowagens als Dienstfahrzeug für den Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Neuhaus am Rennweg in den Haushaltsplan 2025 bei der Haushaltsstelle 1320.9350 – Stadtbrandmeister, Erwerb bewegliches Vermögen - erforderliche finanzielle Mittel in Höhe von 60.000 € einzuordnen, soweit der Haushaltsausgleich 2025 trotzdem gewährleistet ist.

Soweit im Haushaltsjahr 2024 für die Ersatzbeschaffung die erforderlichen Haushaltsmittel zur Deckung noch bereitgestellt werden können, wird die erforderliche außerplanmäßige Ausgabe bei HHStelle 1320.9350 im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 60.000 Euro hiermit genehmigt.

 

Zur anteiligen Deckung der Kosten der Ersatzbeschaffung ist ein möglicher Veräußerungserlös des bisherigen Kommandowagens heranzuziehen. Weiterhin ist ein entsprechender Antrag auf anteilige Bezuschussung der Beschaffung durch den Landkreis Sonneberg zu stellen.

 

 

 

Beschluss-Nr. 496/42/2024 vom 29.04.2024

 

Es wird beschlossen, dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Zurverfügungstellung von Fahrleistungen für Leitende Notärzte und Organisatorische Leiter Rettungsdienst für den öffentlichen Rettungsdienst durch die Freiwillige Feuerwehr Neuhaus am Rennweg zwischen der Stadt Neuhaus am Rennweg und dem Rettungsdienstzweckverband Südthüringen unter der Bedingung zuzustimmen, dass in der Endfassung des Vertrages die Vergütung pro real gefahrenen Kilometer auf 0,78 Euro sowie zusätzlich zur Stundenvergütung von 44,00 Euro weiterhin auch die Übernahme der Kosten der Arbeitgeber für die Freistellung der Einsatzkräfte von der Arbeit laut jeweiliger Verdienstausfallbescheinigung durch den Rettungsdienstzweckverband in § 6 Abs.1 festgeschrieben wird.

 

 

 

Beschluss-Nr. 497/42/2024 vom 29.04.2024

 

Es wird beschlossen, die Anlage zur Schlauchpflege im Feuerwehrtechnischen Zentrum in der Feuerwache Neuhaus am Rennweg grundhaft zu sanieren und die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan 2025 einzustellen. 

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, Fördermittel für Sondereinrichtungen nach Anlage 1 Ziffer 3.2 der FörderRL BS/AllgH zu beantragen.

 

 

 

Beschluss-Nr. 498/42/2024 vom 29.04.2024

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, gegenüber dem Landkreis Sonneberg und gegenüber anderen Städten und Gemeinden im Landkreis Sonneberg das grundsätzliche Interesse der Stadt Neuhaus am Rennweg an einer Beteiligung an einer zu noch gründenden Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) gemäß Thüringer Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit zur Fortführung des Projektes „AGATHE – älter werden in der Gemeinschaft“ ab 01.01.2025 zu bekunden.

 

Zur Sicherstellung der Mitfinanzierung des erforderlichen Eigenanteils der Mitgliedsgemeinden der KAG an dem Projekt AGATHE wird im Finanzplan der Stadt Neuhaus am Rennweg für die Jahre 2025 und 2026 ein Ansatz von zunächst orientierend 5.000 Euro und für das Jahr 2027 ein Ansatz von zunächst 10.000 Euro eingeplant.

 

Die Beschlussfassung über den für die Gründung der KAG erforderlichen öffentlich-rechtlichen Vertrag bzw. die erforderliche Zweckvereinbarung sowie über den Beitritt der Stadt Neuhaus am Rennweg zu dieser KAG ist nach erfolgter Abstimmung mit den anderen Städten und Gemeinden im Landkreis Sonneberg jedoch dem Stadtrat vorbehalten.

 

 

 

Beschluss-Nr. 499/42/2024 vom 29.04.2024

 

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Neuhaus am Rennweg über eine Veränderungssperre innerhalb des Geltungsbereiches des künftigen Bebauungsplanes für das „Dörfliche Wohngebiet Steynerne Heyde“ im Ortsteil Steinheid gemäß Anlage 1 wird beschlossen.

 

 

 

Beschluss-Nr. 500/42/2024 vom 29.04.2024

 

Es wird beschlossen, die Fahrbahndecke im Göritzweg im Ortsteil Steinheid in den Jahren 2024 und 2025 in zwei Bauabschnitten jeweils während der Sommerferien zu sanieren.

Die hierfür erforderlichen außerplanmäßigen Ausgaben für den ersten Bauabschnitt in Höhe von 75.000 Euro bei HH-Stelle 6337.9400 im Haushaltsjahr 2024 werden genehmigt. Die Deckung ist durch eine entsprechend höhere Rücklagenentnahme Haushaltsjahr 2024 zu gewährleisten. 

Die Ausgaben für den zweiten Bauabschnitt sind in den Haushaltsplan 2025 bei gleicher HH-Stelle in Höhe von 75.000 Euro einzuordnen.

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Do, 02. Mai 2024

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