Stadt auf den Bergen des Thüringer Waldes
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahl am 26.05.2024 in der Stadt Neuhaus am Rennweg einschl. der Ortsteile

Kommunalwahlen im Freistaat Thüringen am 26. Mai 2024

 

Wahlbekanntmachung

 

1. Am 26. Mai 2024 finden die Kommunalwahlen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 

 

2. Die Stadt Neuhaus am Rennweg bildet sieben Stimmbezirke. 

 

Die Wahlräume befinden sich für den

 

Stimmbezirk 1           Passage am Markt, Marktstraße 3,

 98724 Neuhaus am Rennweg

  •  barrierefrei -

 

Stimmbezirk 2           Staatl. Gymnasium, Apelsbergstraße 62,  

                                    98724 Neuhaus am Rennweg

  • barrierefrei -

 

Stimmbezirk 3           Kulturhaus, Eisfelder Straße 5, 

                                    98724 Neuhaus am Rennweg

  • barrierefrei - 

 

Stimmbezirk 4           Gemeinde- und Vereinshaus Scheibe-Alsbach, Am Rußtiegel 1, 

                                    98724 Neuhaus am Rennweg

  • barrierefrei - 

 

Stimmbezirk 5           Feuerwehrgerätehaus Steinheid, Kieferlestraße 86,

                                    98724 Neuhaus am Rennweg

  • barrierefrei -

 

Stimmbezirk 6           Turnhalle der Staatlichen Regelschule Lichtetal, 

Lichtetalstraße 2,

                                    98724 Neuhaus am Rennweg

  •  barrierefrei -

 

Stimmbezirk 7          Gemeinde- und Vereinshaus Piesau, Straße des Friedens 17,

                                    98724 Neuhaus am Rennweg

  • nicht barrierefrei - 

 

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 

 

Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist ein Briefwahlvorstand gebildet worden. 

 

Der Arbeitsraum des Briefwahlvorstands befindet sich im 

 

ehemaligen Rathaussaal der Stadtverwaltung Neuhaus, Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg.

 

Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 18.00 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen.

 

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. 

 

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

 

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

 

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. 

 

 

Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:

 

Wahl der Stadtratsmitglieder, 

Wahl der Kreistagsmitglieder,

Wahl der Ortsteilratsmitglieder in dem Ortsteil Piesau,

Wahl der Ortsteilratsmitglieder in dem Ortsteil Scheibe-Alsbach,

 

Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt, weil mehrere Wahlvorschläge zugelassen worden sind. 

 

Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. 

 

Jeder Wähler und jede Wählerin hat drei Stimmen

 

Die Wähler können einem Bewerber bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern).

 

 

Wahl der Ortsteilratsmitglieder im Ortsteil Lichte,

Wahl der Ortsteilratsmitglieder in den Ortsteilen Steinheid, Limbach und Neumannsgrund 

 

Die Wahl wird als Mehrheitswahl durchgeführt, da nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden ist. 

 

Jede Wählerin/jeder Wähler hat 8 Stimmen

 

Die Wähler können einzelne oder alle vorgeschlagenen Bewerber streichen und an deren Stelle andere wählbare Personen durch Eintrag in die untenstehenden freien Zeilen wählen (Nachname, Vorname, Beruf, Anschrift angeben). 

 

Sie können den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung (links oben ankreuzen) annehmen.

 

Kein Bewerber und keine andere wählbare Person darf mehr als eine Stimme erhalten.

 

 

Wahl der Ortsteilratsmitglieder im Ortsteil Siegmundsburg,

 

Die Wahl wird als Mehrheitswahl durchgeführt, da nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden ist. 

 

Jede Wählerin/jeder Wähler hat 4 Stimmen

 

Die Wähler können einzelne oder alle vorgeschlagenen Bewerber streichen und an deren Stelle andere wählbare Personen durch Eintrag in die untenstehenden freien Zeilen wählen (Nachname, Vorname, Beruf, Anschrift angeben). 

 

Sie können den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung (links oben ankreuzen) annehmen.

 

Kein Bewerber und keine andere wählbare Person darf mehr als eine Stimme erhalten.

 

 

Wahl des Ortsteilbürgermeisters in dem Ortsteil Piesau, 

Wahl des Ortsteilbürgermeisters in dem Ortsteil Scheibe-Alsbach,

 

Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt, weil mehrere Wahlvorschläge zugelassen worden sind. 

 

Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. 

 

Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Stimme

 

Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie einen der aufgedruckten Wahlvorschläge in dem dafür vorgesehenen Kreis kennzeichnen.

 

            

Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters,

Wahl des Ortsteilbürgermeisters in dem Ortsteil Lichte,

Wahl des Ortsteilbürgermeisters in dem Ortsteilen Steinheid, Limbach und Neumannsgrund,

Wahl des Ortsteilbürgermeisters in den Ortsteil Siegmundsburg,

 

Die Wahl wird als Mehrheitswahl durchgeführt, da nur ein Wahlvorschlag zugelassen wurde. 

 

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme

 

Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag in dem dafür vorgesehenen Kreis kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen, Beruf und Anschrift auf dem Stimmzettel eintragen.

 

4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden. 

 

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. 

 

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.

 

5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zu den Wahlräumen sowie zum Arbeitsraum des Briefwahlvorstands, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. 

 

6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 26. Mai 2024 bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Der Briefwahlvorstand  ist nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen. 

 

7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. 

 

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches):

 

8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 27. Mai 2024, um 8.00 Uhr bis voraussichtlich 14.00 Uhr, in den selben Wahlräumen sowie im Arbeitsraum des Briefwahlvorstands im Rathaussaal Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. 

 

Neuhaus am Rennweg, den 03.05.2024

 

Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg

Silke Kümmerling

Wahlleiterin 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Mo, 06. Mai 2024

Weitere Meldungen

Verkehrsbehinderungen

Die L1148 zwischen Steinach und Lauscha (Göritzmühle) wird vom 18.03.2024 bis voraussichtlich ...

Stellenausschreibung - gesucht wird ein engagierter Mitarbeiter (m/w/d) für die offene Kinder- und Jugendarbeit

Gestalte die ZUKUNFT unserer Kinder und Jugendlichen aktiv mit! Die Stadt Neuhaus am Rennweg ...