Urkundenanforderung beim Standesamt Neuhaus am Rennweg
Stand: 10.04.2026
Zur Ausstellung der Urkunde werden folgende Angaben benötigt:
Name, Vorname
jeweiliges Datum (Geburts-/ Eheschließungs-/ Sterbedatum) und Ort
Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) des Antragstellers
Adresse und Telefonnummer
Wie viel kostet eine Urkunde?
jede Geburts-/Ehe-/Sterbeurkunde 10,00 €
jede beglaubigte Abschrift aus dem Geburts-/Ehe-/Sterberegister 10,00 €
jede Auskunft aus einem Personenstandsregister 10,00 €
(Thüringer Verwaltungskostenordnung, Nr. 12, Personenstandswesen)
Sie erhalten mit Zustellung der Urkunde einen Gebührenbescheid.
Bitte geben Sie bei der Überweisung die Gebührenbescheid-Nummer an.
Wer ist berechtigt Urkunden anzufordern?
Urkunden und Auskünfte werden grundsätzlich nur an Berechtigte erteilt (Verwandte in gerader auf- und absteigender Linie). Andere Antragsteller müssen ihr rechtliches Interesse nachweisen (z.B. Erbangelegenheiten) oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.
Für die Rentenversicherung kann eine Urkunde gebührenfrei ausgestellt werden, wenn der entsprechende Nachweis (z.B. Schreiben des Rentenversicherungsträgers) vorgelegt wird.