In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Neuhaus am Rennweg am 02.12.2024 wurden folgende wichtige Beschlüsse gefasst:
- Der Jahresabschluss der Wärmeversorgung Neuhaus GmbH für das Jahr 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 319.416,55 Euro wurde bestätigt und der Bürgermeister beauftragt, in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer die Entlastung für das Jahr 2023 zu erteilen.
- Für die Fertigstellung und Endabrechnung der Baumaßnahmen am Bürgerhaus wurden für das Jahr 2024 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 200.000 Euro genehmigt, deren Deckung durch Einsparungen bei Beschaffungen im Bürgerhaus erfolgt.
- Der Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 und die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2025 wurden beschlossen. Beide Beschlüsse werden fortfolgend dem Landratsamt zur rechtsaufsichtlichen Würdigung übermittelt.
- Eine Neufassung der Hebesatzsatzung für die Realsteuern wurde verabschiedet, welche ab 01.01.2025 in Kraft treten wird. Die Hebesätze für die Grundsteuer bleiben unverändert. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird von bisher 395 v.H. auf 415 v. H. angehoben.
- Es wurde beschlossen, im Jahr 2025 für Baumaßnahmen zur Sanierung und Reparatur der Heizungsanlage im Neuhäuser Kulturhaus, Eisfelder Straße 5, finanzielle Mittel in Höhe von 85.000 Euro in den Haushaltsplan einzuordnen. Ebenso soll der diesbezügliche Förderantrag an die Städtebauförderung entsprechend aktualisiert werden.
- Aus Mitteln der Sonderzuweisung für den Klimaschutz des Jahres 2024 soll im Jahr 2025 nach der Dachsanierung eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Schwimmhalle installiert werden. Die Kosten hierfür betragen ca. 60.000 Euro.
- Die Offenlegung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Kunstgarten Nußmann" im Ortsteil Steinheid wurde bestätigt.
- Der Stadtrat hat eine neue, für alle Ortsteile einheitliche Straßenreinigungssatzung beschlossen.
- Die Hauptstraße im Ortsteil Scheibe-Alsbach und die Scheibener Straße im Ortsteil Limbach wurden als Hauptverkehrsstraße im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechtes klassifiziert.
- Es wurden seitens des Stadtrates zur Vereinheitlichung des Ortsrechtes die Erstreckungssatzung für die Sondernutzungssatzung und für die Sondernutzungsgebührensatzung auf die Ortsteile Lichte und Piesau beschlossen.
- Der Stadtrat hat die Aufhebung der Gebührensatzung für das Feuerwehrtechnische Zentrum in der Feuerwache Neuhaus am Rennweg beschlossen. Stattdessen soll nunmehr ab 01.01.2025 eine neue Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Dienst- und Sachleistungen des Feuerwehrtechnischen Zentrums in Kraft treten. Weiterhin wird das Feuerwehrtechnische Zentrum ab 01.01.2025 als Betrieb gewerblicher Art im Sinne des § 4 des Körperschaftssteuergesetzes geführt.
Vom Stadtrat abgelehnt wurde die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung einer PV-Anlage in der Gemarkung Alsbach im Ortsteil Scheibe-Alsbach.