Stadt auf den Bergen des Thüringer Waldes
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

News-Ticker

  • RSS-Feed
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Richtigstellung zur durch den Stadtrat am 29.09.2025 erfolgten Beschlussfassung zur Reduzierung der Standorte der Freiwilligen Feuerwehr

Bereits mit der Beschlussfassung über den städtischen Haushalt 2023 hatte der Stadtrat Neuhaus am Rennweg als Teilgebiet der Stadtentwicklung finanzielle Mittel für die externe Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes für die Stadt und die Ortsteile bewilligt.

 

Dies basierte auf einer öffentlichen Beschlussfassung des Stadtrates vom 30.05.2022 zum Zukunftskonzept für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Neuhaus am Rennweg einschließlich der Ortsteile (kurz: Feuerwehrkonzept) - Teil I, im Rahmen derer der Stadtbrandmeister beauftragt worden ist, innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der neuen gesetzlichen Vorgaben als Teil II eine Feuerwehrbedarfsplanung zu erarbeiten und diese dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Dementsprechend erfolgte die Beauftragung an die Firma EMRAGIS Sicherheitsingenieure GmbH aus Dresden, welche über umfassende Kompetenz und Referenzen hinsichtlich der Bedarfsbemessung öffentlicher Feuerwehren und weiterer Fachthemen zur Erfüllung der gemeindlichen Pflichtaufgaben auf dem Gebiet des Brandschutzes verfügt.

 

Im Sommer 2024 wurde der erste Entwurf des Feuerwehrbedarfsplanes den Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr Neuhaus am Rennweg und der Verwaltung übergeben. Zu diesem ersten Entwurf wurden nach entsprechender Diskussion Änderungsvorschläge und notwendige Korrekturen an die Firma EMRAGIS eingereicht und die vorläufige Endfassung zunächst in nichtöffentlicher Sitzung des Stadtrates am 28.10.2024 den Stadträten und Ortsteilbürgermeistern sowie den Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr präsentiert und diesbezügliche Fragen beantwortet.

 

Fortfolgend wurde der Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan der Stadt Neuhaus am Rennweg als TOP 24 der öffentlichen Stadtratssitzung am 02.12.2024 behandelt.

 

In dieser Sitzung wurde sowohl der Anlass der Erstellung als auch die weitere Verfahrensweise und der Umgang mit den darin enthaltenen Empfehlungen nochmals dokumentiert.

 

Der Stadtrat hatte die Erstellung eines Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanes in Auftrag gegeben, um Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige und bedarfsgerechte Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Neuhaus am Rennweg zu erhalten und diese entsprechend sicherstellen zu können.

Dies bezieht sich z, B. auf eine entsprechende Anpassung der Einstufung der Stadt und der Ortsteile in entsprechende Risikoklassen gemäß der Feuerwehrorganisationsverordnung und künftig erforderliche Investitionen in Technik und Gebäude, ebenso wurde aber auch z. B. die werktägliche Verfügbarkeit von Einsatzkräften und die jeweilige Mannschaftsstärke sowie Altersstruktur beurteilt.

In der Sitzung am 02.12.2024 wurde einvernehmlich dokumentiert, dass für die Durchführung empfohlener Investitionen an Feuerwehrgebäuden sowie Löschwassereinrichtungen sowie die empfohlene Beschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen sowie weitere Ausrüstungen jeweils separate Beschlüsse des Stadtrates erforderlich und vorbehalten sind.

 

Selbstverständlich wurde seitens der Verwaltung z. B. hinsichtlich der absehbar erforderlichen Anpassung der Einstufung der Stadt und der Ortsteile in bestimmte Risikoklassen im Rahmen von Beratung und Beschlussfassung durch den Stadtrat am 30.06.2025 darauf hingewiesen, dass nach der Rechtskraft des neuen Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sich auch eine Änderung der Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung unmittelbar anschließen wird. Es wurde empfohlen, deren Inkrafttreten abzuwarten, bevor die Anpassung der Risikoklassen per Beschluss erfolgt.

Seitens der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr wurden dem Stadtrat jedoch ebenfalls nachvollziehbare Gründe dokumentiert, welche eine Beschlussfassung in öffentlicher Stadtratssitzung am 30.06.2025 gerechtfertigt haben.

 

Auf der Grundlage des neuen Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und auf der Basis des dem Stadtrat vorliegenden Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan hat der Stadtrat im Jahr 2025 zahlreiche Beschlüsse gefasst, die letztendlich der Sicherstellung des örtlichen Brandschutzes und zu diesem Zweck der Stärkung der Organisation, Ausstattung und besseren Würdigung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Neuhaus am Rennweg dienen.

 

In öffentlicher Sitzung am 30.06.2025 hat der Stadtrat eine neue Feuerwehrsatzung für die Stadt Neuhaus am Rennweg beschlossen, ebenso eine neue Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung, welche nunmehr die höchstmöglichen Entschädigungssätze für die Kameraden, insbesondere die Führungskräfte und die Kameraden, welche dauerhaft mit besonderen Funktionen betraut sind, vorsieht.

Ebenfalls am 30.06.2025 wurde eine 1. Änderung der Satzung über den Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Neuhaus am Rennweg beschlossen.

Letztendlich ist am 30.06.2025 durch den Stadtrat auf Basis des erstellten Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanes die Festlegung der Risikoklassen für die drei Ausrückebereiche der Freiwilligen Feuerwehr Neuhaus am Rennweg erfolgt.

 

In Bezug auf die Standorte der Freiwilligen Feuerwehr Neuhaus am Rennweg, konkret die Feuerwehrgerätehäuser, hat der Stadtrat in den Monaten Juli und August 2025 aufgrund der Empfehlungen im Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan neben weiteren städtischen Liegenschaften insbesondere alle sechs Feuerwehrgerätehäuser in Stadt und Ortsteilen umfassend besichtigt. Dies erfolgte insbesondere deshalb, um eine bessere und sachliche Entscheidungsgrundlage für die diesbezügliche weitere Beschlussfassung zu erhalten.

 

Darauf aufbauend erfolgte die weitere Vorberatung der beabsichtigten Grundsatzentscheidung hinsichtlich der Feuerwehrstandorte in den Ausschüssen und letztendlich die entsprechende Beschlussfassung in der öffentlichen Stadtratssitzung am 29.09.2025. Zu dieser Beschlussfassung lag dem Stadtrat auch die abweichende Empfehlung des Stadtbrandmeisters und Wehrführerausschusses vor.

 

Der gefasste Beschluss Nr. 8/118/10/2025 vom 29.09.2025 hat folgenden Betreff und Wortlaut:

Betreff: Grundsatzentscheidung über den zukünftigen Erhalt der Feuerwehrstandorte (Gerätehäuser) der Freiwilligen Feuerwehr Neuhaus am Rennweg

Beschlusstext: "Es wird beschlossen, die Freiwillige Feuerwehr Neuhaus am Rennweg gemäß der Empfehlung des Feuerwehrbedarfsplanes der Fa. EMRAGIS bis 31.12.2030 auf vier Standorte (Gerätehäuser) zu reduzieren."

 

Der Stadtrat hat  am 29.09.2025 eben nicht beschlossen, dass die Standorte in den Ortsteilen Siegmundsburg und Scheibe-Alsbach ersatzlos geschlossen werden, wie es in den Medien aktuell und konkret thematisiert wird.

 

Als Anlage war dem Beschluss der Anhang A des Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanes der Fa. EMRAGIS zur Bewertung der (bestehenden) Feuerwehrgerätehäuser und die notwendige Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen beigefügt. 

Auch in dieser Anlage wird die Schließung der Standorte in den Ortsteilen Siegmundsburg und Scheibe-Alsbach weder wörtlich ausgeführt noch empfohlen.

 

Es ist somit festzustellen:

 

Die vom Stadtrat am 29.09.2025 getroffene Grundsatzentscheidung zur Reduzierung der Feuerwehrstandorte in den drei Ausrückebereichen bedarf hinsichtlich der Abwägung der Durchführung der dokumentierten erforderlichen investiven Maßnahmen in den einzelnen Standorten jeweils weiterer gesonderter Beschlussfassungen in den kommenden Monaten bzw. Jahren.

 

Hinsichtlich der Bewertung der notwendigen Investitionen werden die gesetzlichen Erfordernisse ebenso wie die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit Berücksichtigung finden.

 

Die Grundsatzentscheidung des Stadtrates vom 29.09.2025 beinhaltet weder eine Vorentscheidung zu bestimmten Standorten noch deren ersatzlosen Wegfall. Dies würde eine Lücke für die Gewährleistung des örtlichen Brandschutzes bedeuten, welche nicht verantwortet werden kann.

 

Im Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan der Fa. EMRAGIS, Seite 85-86 werden folgende Empfehlungen für die drei Standorte des Ausrückebereiches 2 für die Ortsteile Scheibe-Alsbach, Siegmundsburg, Limbach, Neumannsgrund und Steinheid gegeben, welche der Stadtrat als Basis für künftige Entscheidungen heranziehen kann:

 

Standort Siegmundsburg:

Generalsanierung oder gemeinsamer Standortneubau mit Scheibe-Alsbach (3 Stellplätze) nach politischem Qualitätswillen

 

Standort Scheibe-Alsbach:

Neubau mit 1 Stellplatz oder gemeinsamer Standortneubau mit Siegmundsburg (3 Stellplätze) nach politischem Qualitätswillen

 

Standort Steinheid:

Generalsanierung oder gemeinsamer Standortneubau mit Scheibe-Alsbach und Siegmundsburg (3 Stellplätze) nach politischem Qualitätswillen

 

 

 

Von einem ersatzlosen Wegfall von Feuerwehrstandorten im Neuhäuser Stadtgebiet kann somit aktuell und künftig keine Rede sein. 

 

Aus diesen drei vorgeschlagenen Varianten, eventuell auch einer alternativen Lösungsmöglichkeit, wird der Stadtrat eine weitere verantwortungsvolle Entscheidung ableiten, damit der örtliche Brandschutz in allen Ortsteilen der Stadt gemäß den gesetzlichen Maßgaben dauerhaft sichergestellt ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Fr, 24. Oktober 2025

Weitere Meldungen

Verkehrsbehinderungen

 Die Landesstraße L1148 wird zwischen Ortsausgang Steinheid bis Abzweig Göritzmühle wegen ...

Öffnungszeiten des Wertstoffhofes

 Der Wertstoffhof im Bauhof, Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg ist wie folgt ...