In seiner Sitzung am 29.06.2026 hat der Stadtrat Neuhaus am Rennweg - nach erfolgter örtlicher Rechnungsprüfung durch das Kreisprüfungsamt des Landratsamtes Sonneberg und Abarbeitung der Prüfziffern im Prüfbericht durch die Stadtverwaltung - das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 festgestellt und dem Bürgermeister sowie den beiden Beigeordneten die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 erteilt.
Nach Abschluss der Jahresrechnung 2025 beträgt der Bestand der allgemeinen Rücklage 1.627.186,11 Euro. Der Stadtrat Neuhaus am Rennweg hat in seiner Sitzung am 29.06.2026 beschlossen, davon 500.000,00 Euro als Termingeld mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit bei der Sparkasse Sonneberg anzulegen. Der verbleibende Betrag von 1.127.186,11 Euro wird im Jahr 2026 zur Kassenbestandsverstärkung eingesetzt.
Der Stadtrat Neuhaus am Rennweg hat in seiner Sitzung am 29.06.2026 den Erläuterungsbericht zum Abschluss der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2025 zur Kenntnis genommen. Sämtliche Unterlagen der Jahresrechnung 2025 wurden bereits dem Kreisprüfungsamt zwecks Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung übergeben.
Der Stadtrat Neuhaus am Rennweg hat in seiner Sitzung am 29.06.2026 eine zweite Änderung der städtischen Ehrensatzung verabschiedet. Die Neuregelungen beziehen sich ausschließlich auf das künftige Verfahren zur Verleihung des Ehrenamtspreises der Stadt Neuhaus am Rennweg. Hier die Neuregelungen im Überblick:
Beginnend ab dem Jahr 2026 verleiht die Stadt Neuhaus am Rennweg jedes Jahr auf der Grundlage eines Beschlusses des Stadtrates
- einen Ehrenamtspreis an einen ortsansässigen Verein, Wohlfahrtsverband, Personengruppen ö. ä. dotiert mit einer Geldprämie in Höhe von 2.000,00 Euro und
- einen Ehrenamtspreis an eine Einzelperson dotiert mit einer Geldprämie von 500,00 Euro.
Vorschläge auf Verleihung eines Ehrenamtspreises können von jedermann an den Bürgermeister erfolgen.
Der Bürgermeister ruft durch eine Bekanntmachung im Amtsblatt rechtzeitig zur Einreichung von Vorschlägen auf.
Zustimmung oder Ausschluss eines Vorschlages obliegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Tourismus im Rahmen einer Empfehlung an den Stadtrat.
Nachfolgende Bewertungskriterien muss ein Vorschlag erfüllen:
1. Der Verein, Wohlfahrtsverband oder die Personengruppe muss seinen Sitz in der Stadt Neuhaus am Rennweg haben. Die Einzelperson muss ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Neuhaus am Rennweg haben.
2. Die zu würdigende, ehrenamtliche Tätigkeit muss sich örtlich auf das Gebiet der Stadt Neuhaus am Rennweg oder mindestens eines Ortsteils beziehen.
3. Die zu würdigende, ehrenamtliche Tätigkeit muss gemeinnützigen Zwecken gemäß § 52 Abgabenordnung, mildtätigen Zwecken gemäß § 53 Abgabenordnung oder kirchlichen Zwecken gemäß § 54 Abgabenordnung dienen und den Maßgaben der Selbstlosigkeit gemäß § 55 Abgabenordnung entsprechen.
4. Die zu würdigende, ehrenamtliche Tätigkeit muss mindestens über einen Zeitraum von 10 Jahren dauerhaft und regelmäßig erbracht worden sein.
5. Eine wiederholte Ehrung des gleichen Preisträgers für ähnliche Verdienste ist frühestens nach Ablauf von 10 Jahren möglich.
Die Verleihung der Ehrenamtspreise erfolgt durch den Bürgermeister oder die Beigeordneten in der Reihenfolge ihrer Vertretungsbefugnis im Rahmen eines öffentlichen Empfangs.
Der Stadtrat Neuhaus am Rennweg hat in seiner Sitzung am 29.06.2026 die erste Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die städtischen Unterkünfte (für Wohnungslose) beschlossen. Ab 01.07.2026 beträgt das Entgelt pro eingewiesener Person und Tag 19,88 Euro. Weiterhin wurde ein eindeutiges Haustierverbot und eine Schlüsselkaution in die Ordnung aufgenommen.
Auch die Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Schwimmhalle am Rennsteig wurde seitens des Stadtrates in der Sitzung am 29.06.2026 zum zweiten Mal geändert. Mit Rechtswirksamkeit zum 01.07.2026 gilt ab Wiedereröffnung nach Abschluss der derzeit laufenden Baumaßnahmen eine systematisch geänderte Entgeltstruktur.
Die Nutzungsentgelte für Einzelcoins und Mehrfachcoins für die Nutzung der Schwimmhalle und der Sauna bleiben bis auf den ermäßigten Mehrfachcoin für die Sauna (neu 65,00 Euro statt bisher 60,00 Euro) aber unverändert.
Wesentliche Änderungen sind:
Streichung der Rabattierung für die Inhaber der Thüringer Wald Card
Aufnahme neuer Leistungen Einzelunterricht (35.00 Euro je Stunde) und Schwimmabzeichen (pauschal 10,00 Euro)
Entfall des Solariums, welches bereits außer Betrieb gesetzt wurde und nicht ersetzt wird
Anpassung der Gebühren bei Verlust von Chip-Coin (20,00 Euro) und Spintschlüssel (80,00 Euro)
Präzisierung der Nutzung und Reservierung von Badbereichen
Anpassung und Klarstellung bei Sonderregelungen und Nutzergruppen
Entfall der Vermietung des Mehrzweckraumes
Der Stadtrat Neuhaus am Rennweg hat in seiner Sitzung am 29.06.2026 eine Konzeptstudie zur Entwicklung des Areals des ehemaligen Rennsteigsportplatzes zur "Rennsteig Aktiv Arena" zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Fördermöglichkeiten für die Bauabschnitte 1 - Ersatzneubau Versorgungsbau Turnhalle - und 2 - Errichtung eines Kunstrasenplatzes mit Tribüne einschließlich der erforderlichen Stellplätze und Infrastruktur - umfassend zu prüfen und zu erschließen. Ziel ist es, für due Bauabschnitte 1 und 2 eine möglichst hohe Fördermittelquote zu erreichen, die eine wirtschaftliche Realisierung ermöglicht. Bezüglich der konkreten Antragstellung für die eruierten Fördermittel behält sich der Stadtrat aber eine nochmalige separate Beschlussfassung vor.
Der Stadtrat Neuhaus am Rennweg hat die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit für die Einbeziehungssatzung Gemeindeweg Siegmundsburg abgewogen und fortfolgend in der Sitzung am 29.06.2026 die Einbeziehungssatzung entsprechend beschlossen.
Als fachliche Arbeitsgrundlage für die Ausgestaltung der Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit hat der Stadtrat Neuhaus am Rennweg in seiner Sitzung am 29.06.2026 das erarbeitete Konzept angenommen und dessen stetige Fortschreibung beschlossen. Siehe hierzu die separate Information unter folgendem Link:
Neues Konzept der offenen Kinder- und Jugendarbeit beschlossen - Stadt Neuhaus am Rennweg
Der Stadtrat Neuhaus am Rennweg hat in seiner Sitzung am 29.06.2026 auch die aktualisierte Kindergartenbedarfsplanung 2026/2027, insbesondere die Gesamtkapazität von Kindergartenplätzen im Gebiet der Stadt Neuhaus am Rennweg einschließlich der Ortsteile unter Berücksichtigung der vom Stadtrat beschlossenen Interimslösungen wie folgt bestätigt:
Neuhaus am Rennweg
Interimslösungen „Kinderland am Apelsberg“
100 Plätze; Bedarf: 100 Kinder
Ortsteil Lichte
Kindergarten „Gänseblümchen“
50 Plätze; Bedarf: 47 Kinder
Ortsteil Piesau
Kindergarten „Löwenzahn“
34 Plätze; Bedarf: 21 Kinder
Ortsteil Steinheid
Haus der kleinen Strolche
56 Plätze; Bedarf: 46 Kinder
Gesamt:
240 Plätze; Bedarf: 214 Kinder
(davon 40 Kinder Wunsch- und Wahlrecht)
Bezüglich der notwendigen Ersatzinvestition eines Kindergartens mit 100 Plätzen in der Kernstadt Neuhaus am Rennweg wird über die Sommermonate 2026 eine erneute Betrachtung möglicher Varianten durch ein externes Planungsbüro erstellt und ab September 2026 nach enger Abstimmung mit dem freien Träger in den städtischen Gremien beraten und beschlossen. Grundlage für die Ermittlung des Platzbedarfes der Ersatzinvestition mit einem angenommenen Fertigstellungstermin im Jahr 2030 bildete eine Vorausberechnung der Kinderzahlen durch die Stadtverwaltung auf Basis der zweiten Bevölkerungsvorausberechnung des Landesamtes für Statistik.
Auf Vorschlag der AWO AJS gGmbH am 30.03.2026 bzw. 14.04.2026 hat der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg am 27.04.2026 mit Beschluss Nr. 8/196/18/2026 drei Interimslösungen bis zur Ersatzinvestition für den Kindergarten „Tausendfüssler“ bestätigt. Diese beinhaltet die bauliche Ertüchtigung des Kindergartens "Kinderland am Apelsberg" im Jahr 2026 auf eine Kapazität von 100 Plätzen, die Anmietung einer privaten Liegenschaft in der Bahnhofstraße 41 zur Schaffung einer zusätzlichen Kapazität von 20 Plätzen und die zeitweilige Betreuung von 15 Kindern im Rahmen freier Kapazitäten im Kindergarten "Gänseblümchen" im Ortsteil Lichte.
Die beschlossenen Interimslösungen haben Auswirkung auf die Gesamtkapazität von Kindergartenplätzen und die entsprechende Bedarfsdeckung im gesamten Stadtgebiet.
In den letzten Wochen wurde deutlich, dass die Auflagen zur baulichen Ertüchtigung des Gebäudes Bahnhofstraße 41 zu sehr hohen und für den absehbar kurzen Nutzungszeitraum nicht verhältnismäßigen Investitionskosten für den Eigentümer führen. Im Rahmen von Abstimmungen seitens der Stadtverwaltung mit Geschäftsführung und der zuständigen Bereichsleitung der AWO AJS gGmbH am 15.06.2026 und 18.06.2026 wurde die voraussichtliche Belegung in der Kernstadt zum Stand nach Schulabgang 14.08.2026 nochmals geprüft und aktualisiert. Hieraus ergibt sich, dass im Rahmen der Interimslösung im Kinderland am Apelsberg 100 Kinder und im Kindergarten Gänseblümchen im Ortsteil Lichte 15 Kinder, in Summe die zu diesem Zeitpunkt in der Kernstadt noch betreuten 115 Kinder, untergebracht werden können. Daher wurde durch Stadtverwaltung und Bereichsleitung der Bedarf beim Eigentümer der Liegenschaft Bahnhofstraße 41 am 18.06.2026 abgesagt und der gemeinsame Entwurf des Elternbriefes (Versand/Verteilung ab 22.06.2026) entsprechend aktualisiert.
Der Leerzug des Kindergartens "Tausendfüssler" ist im vierten Quartal des Jahres 2026 vorgesehen, wenn die erforderlichen Baumaßnahmen im "Kinderland am Apelsberg" abgeschlossen sind.
Die Stadt Neuhaus am Rennweg wird gemeinsam mit dem Träger des Kindergartens "Tausendfüssler" und dem zuständigen Elternbeirat alles dafür tun, dass der Kindergartenwechsel für die Kinder mit ihren Erzieher*innen so angenehm wie möglich gestaltet wird. Gemeinsamer Anspruch ist es, bestehende Gruppen und Bezugspersonen für die Kinder möglichst zu erhalten.
Die diesbezüglichen Informationen werden gemäß neuerem Sachstand laufend aktualisiert.
Die Anlagen zur Beschlussvorlage u.a. mit den Berechnungen der voraussichtlichen Kinderzahlen in den Kindergärten bis 2032 auf Grundlage der 2. Bevölkerungsvorausberechnung des Thüringer Landesamtes für Statistik stehen am Ende dieser Meldung zum Download bereit.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum 2. Entwurf des Regionalplanes Südwestthüringen hat der Stadtrat Neuhaus am Rennweg am 29.06.2026 folgende Stellungnahme der Stadt Neuhaus am Rennweg bestätigt:
"Im Rahmen der Beteiligung zum 2. Entwurf des Regionalplanes Südwestthüringen gibt die Stadt Neuhaus am Rennweg folgende Stellungnahme ab:
Nach Prüfung der vorgelegten Planunterlagen einschließlich der textlichen und zeichnerischen Festlegungen stellt die Stadt Neuhaus am Rennweg fest, dass die Belange der Stadt im vorliegenden Entwurf in angemessener Weise berücksichtigt wurden.
Aus Sicht der Stadt bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die im 2. Entwurf des Regionalplanes Südwestthüringen enthaltenen Festlegungen.
Kritisch sehen wir die unmittelbare Nähe des Vorranggebietes "Hoher Schuss" zum Rennsteig. Als historisches Bodendenkmal und bedeutender Wanderweg verdient dieser besonderen Schutz. Bauliche Eingriffe sollten daher auf ein notwendiges Maß beschränkt werden, um den ursprünglichen Charakter sowie die Attraktivität für Touristen und Naturfreunde zu bewahren. Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sind so zu gestalten, dass das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion nachhaltig erhalten bleiben.
Die vorgesehenen Zielstellungen und Grundsätze zur räumlichen Entwicklung, insbesondere in den Bereichen Raumstruktur, Siedlungsstruktur sowie Infrastruktur einschließlich Vorranggebiete Windenergie werden von der Stadt Neuhaus am Rennweg mitgetragen."