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News-Ticker

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Information zu Maßnahmen für die Herstellung der Verkehrssicherheit an Bäumen im Stadtgebiet - Fällung von zwei Straßenbäumen im Stadtgebiet aus Sicherheitsgründen

Das Umweltamt des Landratsamtes Sonneberg hat die Fällung von einem Baum in der Thomas-Mann-Straße 23 und einem Baum in der Kieferle Straße 70 im OT Steinheid genehmigt. 

 

Die Fällung der Stadtbäume kann zeitnah ab 20. Juli 2026 durchgeführt werden.

 

Bei dem Baum in der Thomas-Mann-Straße wurde ein Pilzbefall festgestellt, der die Stabilität des Baumes gefährdet. Um mögliche Gefahren für Passanten und Anwohner auszuschließen, hat das Umweltamt des Landratsamtes die Entfernung des Baumes genehmigt. Vor Beginn der Arbeiten wird durch das beauftragte Unternehmen sorgfältig geprüft, ob Vogelnester im Baum vorhanden sind. Diese Untersuchung wird dokumentiert, um den Vorgaben des Artenschutzes gerecht zu werden.

 

Auch in der Kieferle Straße 70 ist der Straßenbaum von der Bruchgefahr betroffen. Aus Sicherheitsgrünen ist auch hier eine Fällung erforderlich. Deshalb werden die gleichen Prüfungen und Schutzmaßnahmen, wie bei dem Baum in der Thomas-Mann-Straße, durchgeführt.

 

Die Auflagen des Umweltamtes sind somit erfüllt. Damit können die Fällungen unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes erfolgen. 

 

Die Stadt Neuhaus bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, für die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und zur Erhaltung eines gesunden Stadtbildes.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Mi, 22. Juli 2026

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