Öffnungszeiten des Wertstoffhofes und der Grünabfallannahmestelle
Die Grünabfallannahmestelle in Neuhaus, Kirchweg 2, öffnet ab Donnerstag, 20. April 2023!
Die Annahme von Grünabfällen im Wertstoffhof im städtischen Bauhof, Kirchweg 2, beginnt am Donnerstag, dem 20. April 2023, von 15.30 bis 18.00 Uhr und ist dann bis Ende Oktober
donnerstags, jeweils von 15.30 bis 18.00 Uhr und
samstags, jeweils von 10.00 bis 13.00 Uhr
möglich.
Die Grünabfallannahmestelle im Ortsteil Siegmundsburg beginnt am Samstag, dem 06. Mai 2023 und ist dann immer
samstags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
möglich.
Der Wertstoffhof im Bauhof, Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg ist dann ebenso wie folgt geöffnet
Donnerstag 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Möglich ist die Abgabe von Altglas, Altpapier, Leichtverpackungen (gelber Sack), Elektroschrott, Batterien und Haushaltsschrott ausschließlich für private Haushalte. Gewerbetreibende haben die Entsorgung eigenständig zu organisieren.
Die für den Elektroschrott vorgesehenen Behältnisse werden von der VISTA electronic GmbH Sonneberg bereitgestellt und abgeholt.
Zum Verständnis - hier die Definition zu den einzelnen Schrottarten.
Zum Haushaltsschrott gehören:
Aluminiumgeschirr, Backbleche, Bratpfannen, Bratwurstroste, Bügelbretter, Eimer, Fahrräder, Gartenmöbel aus Metall, Gussöfen, Metallregale, Kochtöpfe, Wäscheständer, Sport- und Spielgeräte aus Metall, Schubkarren und weitere Haushaltsgegenstände aus Metall
Zum Elektroschrott bzw. Elektronikschrott gehören:
Elektro- und Elektronikaltgeräte, wie Kühlschrank, Gefrierschrank, Waschmaschine, Trockner, Elektroherd, Geschirrspüler, Mikrowellengerät, Staubsauger, Nähmaschine, Rasenmäher, Notebook, Computer, Monitor, Lampen, Drucker, Kopierer, Telefon, Faxgerät, Modem, Fernseher, Radio, DVD-Player, Videorekorder und elektrische Musikinstrumente
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein sonstiger Sperrmüll oder Schrott im Wertstoffhof entsorgt werden darf. Eine solche unrechtmäßige Ablagerung wird beim Landratsamt Sonneberg zur Anzeige gebracht und mit empfindlichen Geldbußen geahndet.
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