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Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Pass- , des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08.10.2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12.10.2023) ist es ab dem

 

01.01.2024   NICHT mehr möglich Kinderreisepässe neu zu beantragen, 

zu verlängern oder zu aktualisieren.

 

Alle bis dahin ausgestellten, noch gültigen Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum Ihre Gültigkeit!

Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass stehen der Personalausweis, der vorläufige Personalausweis sowie der Reisepass, der Expressreisepass und der vorläufige Reisepass zur Verfügung.

 

Auskunft, welches Dokument Ihr Kind für eine Reise benötigt, gibt Ihnen das Auswärtige Amt oder die konsularische Vertretung des entsprechenden Landes. Das Einwohnermeldeamt darf   K E I N E verbindlichen Empfehlungen diesbezüglich aussprechen.

 

Ihr Einwohnermeldeamt

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Di, 17. Oktober 2023

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