Fällung von drei Straßenbäumen im Stadtgebiet aus Sicherheitsgründen und weitere Pflegemaßnahmen
Bei den Bäumen in der Thomas-Mann-Straße in Neuhaus am Rennweg und im Unteren Mittelberg in Piesau wurde Pilzbefall festgestellt. Die Stabilität der Bäume ist dadurch gefährdet.
Auch der Straßenbaum in der Kieferle Straße 70 ist von Bruchgefahr betroffen. Aus Sicherheitsgründen ist daher auch hier eine Fällung erforderlich. Deshalb werden die gleichen Prüfungen und Schutzmaßnahmen wie bei den Bäumen in der Thomas-Mann-Straße und im Unteren Mittelberg durchgeführt.
Um mögliche Gefahren für Passanten und Anwohner auszuschließen, hat das Umweltamt des Landratsamtes die Entfernung der Bäume genehmigt.
Die Fällarbeiten der Stadtbäume wird zeitnah durchgeführt.
Vor Beginn der Arbeiten wird durch das beauftragte Unternehmen sorgfältig geprüft, ob Vogelnester in den Bäumen vorhanden sind. Diese Untersuchung wird dokumentiert, um den Vorgaben des Artenschutzes gerecht zu werden.
Die Auflagen des Umweltamtes sind damit erfüllt. Die Fällungen können somit unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes erfolgen.
Zusätzlich müssen zur Herstellung der Verkehrssicherheit Pflegeschnitte an einzelnen Bäumen in der Straße Am Friedhof, in der Schmalenbuchner Straße und in der Thomas-Mann-Straße durchgeführt werden.
Weiterhin werden an städtischen Bäumen aufgrund von Sturmschäden notwendige Baumpflegemaßnahmen durchgeführt.
Die Stadt Neuhaus am Rennweg bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und zur Erhaltung eines gesunden Stadtbildes.
Akute Notwendigkeit einer Baumfällung in der Schmalenbuchner Straße 1
Von dem Baum in der Schmalenbuchner Straße 1 geht aufgrund erheblicher Schäden eine akute Gefährdung aus. Bei der heute durchgeführten Begutachtung wurde festgestellt, dass eine erhöhte Bruchgefahr besteht. Zur Gewährleistung der Sicherheit von Passanten und Verkehrsteilnehmern ist die unverzügliche Fällung des Baumes erforderlich.
Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der Gefahrenabwehr und ist nicht aufschiebbar. Eine Fachfirma wurde bereits mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt.
Wir bitten um Verständnis für die erforderliche sofortige Maßnahme.