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Landkreis Sonneberg reagiert auf verschärfte Infektionslage

PRESSEINFORMATION

des Landkreises Sonneberg

 

 

Kreis reagiert auf verschärfte Infektionslage

 

 

Sonneberg, 16. April 2021 – Auf das dynamisch ansteigende Infektionsgeschehen im Kreisgebiet reagiert das Landratsamt Sonneberg mit der Allgemeinverfügung Nr. 2/2021. Ihre Festlegungen betreffen vor allem die Durchführung des Unterrichts und das Testregime an den Schulen im Kreis.

 

 

So werden an allen Schulen im Landkreis Sonneberg das Singen und der Instrumentalunterricht mit Aerosol-Emissionen untersagt. Das Sing-Verbot gilt sowohl für den Einzelgesang als auch für den Duett- oder Chorgesang.

 

Darüber hinaus wird an allen Schulen auch der Sport- und Schwimmunterricht in geschlossenen Räumen untersagt.

 

Über die Allgemeinverfügung wird zudem das Testregime an den Schulen für die Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht konkretisiert vorgegeben. So muss der erste Schnelltest unmittelbar am Anfang einer Schulwoche durchgeführt werden – sprich montags direkt zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde. Damit soll sichergestellt werden, dass potentielle Infektionen bei den Schülerinnen und Schülern umgehend entdeckt werden, bevor sie sich im Klassenverband länger gemeinsam in einem Raum aufhalten. Eine gegebenenfalls sofortige Absonderung von Verdachtspersonen zu Beginn der Schulwoche soll das Ansteckungsrisiko verringern und den Kreis der Kontaktpersonen mindern, die im Falle eines tatsächlichen Infektionsnachweises ebenfalls häuslich abzusondern wären.

 

Die Allgemeinverfügung Nr. 2/2021 tritt am 16. April 2021 in Kraft und am 30. April 2021 außer Kraft. Sie ist als moderate Erstmaßnahme zu verstehen, um auf lokaler Ebene durch zusätzliche Festlegungen die weitere Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie einzudämmen.

 

Weitere Allgemeinverfügungen in Arbeit

Das zunehmend diffuse Infektionsgeschehen im Landkreis Sonneberg macht es absehbar notwendig, zeitnah weitergehende Eindämmungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landkreises Sonneberg beträgt laut Robert Koch-Institut heute 393,3. Der Landkreis Sonneberg arbeitet daher an weiteren Allgemeinverfügungen, die auch Schulschließungen beinhalten sollen. Diese Maßnahmen brauchen jedoch weitere Vorlaufzeit und müssen vom Freistaat Thüringen noch genehmigt werden. Vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Ministerien ist beabsichtigt, die Schulen im Kreisgebiet voraussichtlich ab Mittwoch, 21. April 2021, ins häusliche Lernen zu versetzen.

 

Aktuelle Informationen und wichtige Hinweise zur Coronavirus-Lage finden Sie unter www.kreis-sonneberg.de.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Neuhaus am Rennweg
Fr, 16. April 2021

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